Berichterstattung zur Förderkonformität für Auftragnehmer öffentlicher Hand automatisieren
Compliance bei Fördermitteln ist nicht verhandelbar
Auftragnehmer der öffentlichen Hand und Empfänger von Fördermitteln müssen Berichtspflichten erfüllen, die detailliert, vorgeschrieben und unnachgiebig sind. Eine versäumte Frist oder ein ungenauer Bericht kann finanzielle Strafen, Rückzahlungspflichten oder den Verlust künftiger Mittel auslösen.
Was Compliance-Berichterstattung umfasst
Kostenzuordnung zu Förderungen mithilfe genehmigter indirekter Kostensätze. Verfolgung von Eigenanteilen und Matching-Anforderungen. Erstellung des Bundesfinanzberichts SF-425. Aufstellung der Verwendung von Bundesmitteln für Zwecke des Single Audit. Einhaltung der Vorgaben der Uniform Guidance (2 CFR 200).
Wo Automatisierung hilft
Automatisierte Kostenzuordnung, die Aufwendungen einzelnen Förderungen zuordnet und die genehmigten Sätze anwendet. Soll-Ist-Berichterstattung, die Ausgaben gegenüber Förderbudgets in Echtzeit anzeigt. Fristenverfolgung für alle Berichtspflichten über mehrere Förderungen hinweg. Erstellung von Angaben für das Single Audit einschließlich des SEFA.
Für Steuerkanzleien
Mandanten mit mehreren öffentlichen Förderungen benötigen laufende Compliance-Unterstützung, die stetige wiederkehrende Umsätze erzeugt. Die Arbeit ist detailliert, aber regelbasiert und damit ideal für Automatisierung, die Ihr Team prüft, statt sie von Grund auf zu erstellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der FirmAdapt-Branchenseite Buchhaltung und Steuern.